Sträucher und Bäume


An alle Garten-Freunde am Chüngelihoger!

In den letzten Jahren gab es einige Reklamationen wegen überhängender Bäume und Sträucher bei Strassen, Wegen und der Treppe sowie von Parzellenmietern.

Die Regel gilt:
  • Bei Strassen und Wegen auf eine Höhe von 4.5 Meter zurückschneiden.
  • Bei Nachbarparzellen Sträucher nicht höher als 1,5 maximal 2 Meter Höhe.
  • Beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern pro 1 Meter Höhe ist 1 Meter Grenzabstand einzuhalten. Wenn z.B. ein Baum oder Strauch 3 Meter hoch wird, dann ist ein Abstand zur Nachbarparzelle von 3 Metern einzuhalten.
  • Es ist empfehenswert keine Hochstammbäume oder hochwachsende Sträucher zu pflanzen.
  • Beachten Sie die Vorschriften der Gemeinde Köniz zu Bäume und Sträucher.

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